Regelwerk für Kunstverwahrung, Transaktionen, Genfer Zollfreilager und forensische Provenienz auf ART SA
Durch den Zugriff auf oder die Nutzung von ART SA (artsa.com) erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verwahrungsbedingungen einverstanden. Diese Bestimmungen gelten verbindlich für alle Sammler, Künstler, Partnergalerien, Auktionsbieter und institutionellen Kuratoren weltweit.
ART SA ist ein weltweites Ökosystem für bildende Kunst, gesicherte Akquisitionen und institutionelle Verwahrung. Alle Transaktionen werden durch kryptographische Echtheitszertifikate (COA) und Multi-Signatur-Treuhandprotokolle abgesichert.
Käufer physischer Meisterwerke können wählen, die erworbenen Kunstwerke in hochgesicherten Zollfreilagern (insbesondere dem Geneva Freeport, Schweiz) zu verwahren. Dies garantiert Museumsstandards bei Klimatisierung, biometrische Sicherheit und zoll- sowie einfuhrumsatzsteueroptimierte Verwahrung nach Schweizer Zollrecht.
Der Versand erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kunstspeditionen mit lückenloser Transportversicherung und forensisch versiegelten Zustandsprotokollen (Condition Reports).
In strikter Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2018/843 (5AMLD), dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) und den internationalen FATF-Standards für hochwertige Kulturgüter:
Jedes Originalkunstwerk auf ART SA wird mit einem kombinierten physischen und digitalen Echtheitszertifikat mit unumkehrbarem SHA-256-Hash und spektralem Fingerabdruck im Provenienzregister registriert.
Preise verstehen sich in USD oder EUR. Treuhandgelder werden bis zur erfolgreichen Zustellung (72-Stunden-Prüfzeitraum) oder Einlagerung im Genfer Zollfreilager gesperrt gehalten. Gebote bei Live-Auktionen sind rechtlich bindend.
Urheberrechte verbleiben zu 100 % beim Künstler. ART SA garantiert vertraglich, dass hochauflösende Scans und Kunstwerke NIEMALS zum Training öffentlicher generativer KI-Modelle verwendet werden.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DIE GESAMTHAFTUNG VON ART SA AUF DIE FÜR DIE BETREFFENDE TRANSAKTION TATSÄCHLICH ERHALTENE PROVISION BESCHRÄNKT.
Alle Streitigkeiten werden endgültig durch ein verbindliches digitales Schiedsverfahren nach den UNCITRAL-Schiedsregeln entschieden, vollstreckbar nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
Für Provenienzfragen, Zolllager-Koordination Genf oder rechtliche Auskünfte: legal@artsa.com · custody@artsa.com.